Tarifvergleiche, häufige Wechsel des Strom- und Gasanbieters aufgrund unberechenbarer Preiserhöhungen, schwer verständliche Abrechnungen und massenhaft Rechnungsdokumente, die Platz und Zeit stehlen.
All dies gehört für viele Menschen zum Alltag, wenn es um ein unverzichtbares Gut geht – eine gesicherte, zuverlässige Energieversorgung.Neben einem undurchsichtigen Tarifdschungel können Kunden bei vielen Energieversorgern davon ausgehen, dass ihr Kostenbeitrag vor allem der Jahresbilanz des Unternehmens dient. Auf der Jagd nach den günstigsten Strom- und Gaspreisen und einem maximalen Gewinn wird oftmals ein zentraler Faktor übersehen: der Mensch als Verbraucher mit individuellen Bedürfnissen. FSG Energy ist anders – wir bieten Ihnen umfassenden Service durch einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Ohne Energie bleiben die Häuser dunkel und der Herd kalt – deswegen bietet FSG Energy Strom- und Gasprodukte an. Jeder Mensch hat einen individuellen Bedarf an Strom und Gas. Deshalb finden Sie bei uns keine Pauschalangebote, sondern nur auf Sie zugeschnittene Lösungen. Nachhaltige, regenerative Energien helfen dabei, Mensch und Natur einander anzunähern und auch für die Zukunft eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Kontaktieren Sie uns und wir finden den passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe für Sie!
Der Onlineordner von FSG Energy, der allen Kunden zur Verfügung steht, kann mehr als nur Ordnung in Ihre Abrechnung bringen. Neben einer Einsicht in Abrechnungsdokumente bietet er die Möglichkeit zur Kommunikation mit Ansprechpartnern und der FSG Energy-Zentrale. Verbrauchern die gesamte Verwaltungsarbeit rund um Strom- und Gasverträge abzunehmen, ist für unsere Mitarbeiter eine Herzensangelegenheit. Sie genießen die angenehmen Seiten des Lebens – und wir übernehmen als Energieversorger den Rest!
Menschen brauchen Energie – für ihre Gesundheit, ihr Heim, ihre Work-Life-Balance und ihre Betriebe. Wir bringen Licht und Wärme in das Leben der Menschen. Bei FSG Energy steht der Mensch im Mittelpunkt – daher sehen wir Licht und Wärme durch unsere Produkte Strom und Gas als unseren Auftrag.
Unseren Mitmenschen ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen ist seit 2009 Ziel unseres Handelns.Wir wollen nicht allein vom Energiemarkt profitieren – sondern allen eine Teilhabe daran ermöglichen und sie zusammenbringen. Ein sorgenfreies Leben bedeutet für uns auch, unsere Mitmenschen an unserem Know-how über den Energiemarkt teilhaben zu lassen und gemeinsam Klarheit zu schaffen. Grundlegende Werte wie Respekt, Verbindlichkeit, Offenheit und Hilfsbereitschaft bestimmen unser Handeln als Unternehmer und Netzwerkpartner. Verträge mit unseren Kunden sind stets zuverlässige, langfristige Rahmenverträge - das schafft Sicherheit und Vertrauen.
Das Leben ist zu kurz für Warteschleifen und komplizierte Verträge. Bei FSG Energy sparen Sie wertvolle Lebensenergie, denn unser Service nimmt Ihnen viele lästige Routineaufgaben rund um die Energieversorgung ab. Sowohl Privatpersonen als auch Vereine und Unternehmen profitieren von einer persönlichen Beratung vor Ort und einem festen Ansprechpartner, der ihre Energiebedarfe kennt. Unser Anliegen: Energieversorgung für Sie einfach machen!
Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG erfolgt die Umsetzung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Entlastung für Verbraucher und Verbraucherinnen. Selbstverständlich profitieren auch unsere Kunden und Kundinnen von der finanziellen Soforthilfemaßnahme im Dezember 2022. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Zweck der finanziellen Soforthilfe ist es, die höheren Gas- und Wärmekosten für Verbraucher und Verbraucherinnen abzudämpfen und die angestiegenen Preise abzufedern. Wir weisen Sie in dieser besonderen Ausnahmesituation eindringlich darauf hin, stets bewusst und sparsam mit Energie umzugehen. Jede eingesparte Kilowattstunde schont Ihren Geldbeutel. Von den Entlastungen im Sinne des EWSG profitieren alle Privatkunden und Privatkundinnen sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil. Die Soforthilfe wird im Sinne des EWSG im Dezember 2022 an Sie weitergegeben sowie auf Ihrer nächsten Jahresabrechnung eindeutig ausgewiesen.
Hinweis: Die Entlastung im Dezember basiert auf einem besonderen Berechnungsverfahren, das der Gesetzgeber im EWSG vorgibt. Die Höhe der Entlastung errechnet sich aus 1/12 dem im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs, dem Bruttopreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises. Zu beachten ist hierbei, dass Ihr prognostizierter Jahresverbrauch im September 2022 mit den im September geltenden Arbeits- und Grundpreisen zustande gekommen ist. Das heißt: Die Entlastung entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssen. Die Berechnungsformel gewährleistet, dass ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt ist. Diese wird in Ihrer Jahresabrechnung von uns automatisch berücksichtigt und entsprechend verrechnet. Je nach vereinbarter Zahlungsmodalität sieht das EWSG folgende Möglichkeiten der Erbringung der Entlastung vor:
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